Ringelnatter (Natrix natrix) – Nattern (Colubridae)


Von dieser Schlangenart gibt es mehrere Unterarten in großen Teilen Europas und Asiens. Die Art lebt meistens in der Nähe von Gewässern und ernährt sich überwiegend von Amphibien. Wie alle Nattern ist sie für Menschen vollkommen ungefährlich.

 Merkmale

Die Männchen erreichen bei uns durchschnittlich Gesamtlängen von 75 cm, Weibchen sind mit 85-152 cm deutlich länger. Die in Südwestdeutschland lebende Unterart, N.n. helvetica, weist an den Körperseiten je eine Reihe quergestellter Flecke auf. Ihre Nackenflecken sind oft blasser. Auch Schwärzlinge können vorkommen. Der Kopf ist oben mit großen Schildern bedeckt. Die Pupillen sind rund, die Iris bildet einen gelben Ring.

 Vorkommen

In Europa fehlt die Ringelnatter nur auf einigen Inseln und in Irland. In den Alpen ist sie bis auf 2.000 m, gelegentlich auch höher zu finden. Sie bewohnen ein weites Spektrum offener bis halboffener Habitate. Diese sind durch das Vorhandensein von Gewässern und Biotopmosaiken mit vielfältigen Vegetationsstrukturen gekennzeichnet. Trockene Winterquartiere, Eiablage- und Sonnenplätze sowie Jagdgebiete für die unterschiedlichen Altersklassen liegen teilweise eng nebeneinander, z.T. müssen die Schlangen im Jahresverlauf größere Distanzen von mehr als einem Kilometer überwinden. Im Gesamtlebensraum sind Sümpfe, Auen, Bäche, Teiche, Feuchtwiesen aber auch Wälder mit ihren Rändern, Gärten oder künstliche Halden an Hanglagen vorteilhaft.

 Lebensweise

Ringelnattern sind tagaktive Tiere. Ihre Körpertemperatur regeln sie über ihr Verhalten, da sie wechselwarm sind. Für eine wirksame Regulierung sind strukturreiche Biotope mit Wasser, Sonnen- oder Schattenplätzen geeignet. Ihre Körperoberfläche können sie bei Sonne vergrößern oder durch Einrollen bei kühler Witterung verkleinern. Zeiten mit ungünstigen Außenbedingungen verbringen Ringelnattern in geschützten Quartieren.
In Mitteleuropa endet die Überwinterung im März oder April. Ende April beginnt die Paarungszeit, die Frühjahrshäutung hat dann oftmals schon stattgefunden. Eiablagen erfolgen während des Sommers, der Schlupf von Ende Juli bis Herbst. Bei normalem Witterungsverlauf suchen sich die Schlangen zwischen Ende September bis Mitte Oktober Winter- quartiere, wie Baue von Kleinsäugern, Hohlräume im Boden, in Felsen oder Bäumen sowie in Mauerwerk, Haufen aus organischen Materialien oder Steinen.

 

Ernährung: Jungschlangen fressen vor allem Molche, junge Froschlurche oder Kaulquappen. Ringelnatterr-Weibchen ernähren sich von den größeren Erdkröten-Weibchen aber auch von Fischen, Kleinsäugern, Eidechsen oder Vögeln. Die Beute wird optisch anhand ihrer Bewegungen und über ihren Geruch beim Züngeln erkannt.

 

Ringelnattern sind sehr scheu, bei Störungen versuchen sie zu fliehen. Als Abwehr wurden Aufrichten, Pendelbewegungen, Kopfstöße und Zischlaute beobachtet. Bisse kommen selten vor und sind für Menschen und Haustiere nicht bedrohlich.

 Paarung und Entwicklung

Meistens im Mai werben bis zu 20 von Sexualduftstoffen angelockte Männchen um ein Weibchen. Die Vereinigung der umschlungenen Partner kann mehrere Stunden dauern. Im Sommer legen die Weibchen die Eier in Substrate, in denen durch Verrottung organischen Materials (Kompost, Schilfansammlung) Wärme frei wird. Ein Gelege kann 10 bis 30 Eier umfassen. Ein Ei ist 2,3 bis 4,0 cm lang. Die Inkubationszeit ist stark von der Temperatur abhängig.

Gefährdung und Schutz

Vernichtung der Lebensräume durch Entwässerung von Feuchtgebieten, Regulierung von Fließgewässern, Verlust von Überschwemmungsbereichen, Umbruch von Grünland, Trockenlegung von Mooren und Kleingewässern. Die Isolierung und Segmentierung von Lebensräumen stellt ebenfalls eine Gefahr dar. Saumbiotope, Ödland und Waldlichtungen werden durch Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft immer seltener. Zudem werden noch immer Ringelnattern aus Schlangenhass oder -furcht erschlagen.

In Deutschland ist die Ringelnatter besonders geschützt und darf daher nicht belästigt, gefangen oder getötet werden. Zu Schutzmaßnahmen zählen die regelmäßige Neuanlage von Eiablageplätzen und die Schaffung von Amphibiengewässern und die Vernetzung dieser Lebensräume.

Gesetzlicher Schutzstatus: FFH-Richtlinie: Anhang IV, BNatSchG: besonders geschützt, Rote Liste-Einstufung BRD: V- Vorwarnliste.


Text nach Wikipedia gekürzt.

Bilder: © Richard Jasper; Hurlibus – Eig. Werk Wikimedia CC BY-SA 3.0

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